Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Kindlimann AG in Tägerschen, gültig ab 1. Juli 2021
1. Abschluss
Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hier ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens bei Empfang der Ware gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere, soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung (inkl. E-Mail, Fax, etc.) verbindlich.
2. Preise
Preisanpassungen behalten wir uns vor, beispielsweise bei Preisänderungen von Vormaterial und/oder Fertigprodukten durch die Lieferwerke sowie bei Wechselkursänderungen und bei Neueinführung oder Erhöhung von Steuern oder anderen öffentlichen Abgaben bis zum Tag der Lieferung.
3. Konditionen
Unsere Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen netto oder nach speziellen Vereinbarungen. Wir behalten uns vor, für verspätete Zahlungen Verzugszins zu belasten. Bei Zahlungen sind unbedingt die den Rechnungen beigelegten und bereits ausgefüllten Einzahlungsscheine zu verwenden.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in den Preisen nicht inbegriffen. Zuschlag pro Werkszeugnis 2.2 nach EN 10204: CHF 20. Pro Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204: CHF 35. Zuschläge für Fix- und Gehrungsschnitte erfolgen auf Anfrage; bei Fixlängen werden die Resten verrechnet. Es wird eine generelle Auftragspauschale von mindestens CHF 10 verrechnet.
4. Transport / Zuschläge
Die Lieferungen erfolgen mit internem Fuhrpark oder mittels externer Speditionsfirma direkt zum Wareneingang oder auf die Baustelle. Für alle Lieferungen inklusive Spezialtransporte und Kranablad wird ein Transportkostenanteil verrechnet. Für Post, Paketdienst und Verpackungen verrechnen wir die effektiv entstandenen Kosten. Für Anlieferungen auf Zeit wird ein entsprechender Zuschlag verrechnet. Ebenfalls wird für jede Rüstposition ein Zuschlag verrechnet. Das Material reist in jedem Fall auf Rechnung des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, den Empfang der Lieferung zu quittieren. Erfolgt keine Empfangsbestätigung durch den Käufer, gilt die Ware gemäss unserem Hinweis auf den Lieferpapieren und zu unseren Konditionen als zugestellt.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Verladung der Ware auf das Transportmittel auf den Käufer über. Bei einer Postversendung geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Paketdienstleister auf den Käufer über.
6. Lieferfristen
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitseinstellungen in den Lieferwerken oder Betriebsstörungen entbinden uns von der Einhaltung der genannten Termine. Schadenersatzansprüche sowie der Rücktritt vom Vertrag aus Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. Unsere Termine sind als annähernd
und unverbindlich zu betrachten.
7. Mängel und Garantie
Mängelrügen hat der Käufer innert acht Tagen nach Empfang der Ware zur Gültigkeit schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, bis spätestens aber innert drei Monaten nach Wareneingang, zur Gültigkeit schriftlich anzumelden. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernehmen wir nicht. Ebenso übernehmen wir keine Garantie für Oberflächenbehandlungen. Alle anderen Ansprüche, einschliesslich Rück
gängigmachungen des Vertrages oder Preisminderungen, lehnen wir ab.
8. Haftung
Vorbehältlich anderer Bestimmungen im Vertrag oder diesen AGB, wird die Haftung der Kindlimann AG soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Hilfspersonen der Kindlimann AG.
9. Rücksendungen
Rücksendungen können ohne vorherige Anzeige nicht angenommen werden. Rücksendungen werden innerhalb von drei Monaten mit Behandlungsgebühren von mindestens CHF 50 oder 30 % des Warenwertes gutgeschrieben. Bearbeitetes, schmutziges oder defektes Material wird nicht zurückgenommen.
Verpackung, Rüstpositionen und Schnittkosten werden nicht zurückerstattet.
10. Daten und Datenschutz
Der Käufer willigt ein, dass seine Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung von der Kindlimann AG und gegebenenfalls von Dritten im In- und Ausland gespeichert und bearbeitet werden dürfen. Die Kindlimann AG sichert dem Käufer zu, dass seine Daten jederzeit entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit gehandhabt werden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Münchwilen (TG). Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.
12. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil dieser AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hier ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens bei Empfang der Ware gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere, soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung (inkl. E-Mail, Fax, etc.) verbindlich.
2. Preise
Preisanpassungen behalten wir uns vor, beispielsweise bei Preisänderungen von Vormaterial und/oder Fertigprodukten durch die Lieferwerke sowie bei Wechselkursänderungen und bei Neueinführung oder Erhöhung von Steuern oder anderen öffentlichen Abgaben bis zum Tag der Lieferung.
3. Konditionen
Unsere Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen netto oder nach speziellen Vereinbarungen. Wir behalten uns vor, für verspätete Zahlungen Verzugszins zu belasten. Bei Zahlungen sind unbedingt die den Rechnungen beigelegten und bereits ausgefüllten Einzahlungsscheine zu verwenden.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in den Preisen nicht inbegriffen. Zuschlag pro Werkszeugnis 2.2 nach EN 10204: CHF 20. Pro Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204: CHF 35. Zuschläge für Fix- und Gehrungsschnitte erfolgen auf Anfrage; bei Fixlängen werden die Resten verrechnet. Es wird eine generelle Auftragspauschale von mindestens CHF 10 verrechnet.
4. Transport / Zuschläge
Die Lieferungen erfolgen mit internem Fuhrpark oder mittels externer Speditionsfirma direkt zum Wareneingang oder auf die Baustelle. Für alle Lieferungen inklusive Spezialtransporte und Kranablad wird ein Transportkostenanteil verrechnet. Für Post, Paketdienst und Verpackungen verrechnen wir die effektiv entstandenen Kosten. Für Anlieferungen auf Zeit wird ein entsprechender Zuschlag verrechnet. Ebenfalls wird für jede Rüstposition ein Zuschlag verrechnet. Das Material reist in jedem Fall auf Rechnung des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, den Empfang der Lieferung zu quittieren. Erfolgt keine Empfangsbestätigung durch den Käufer, gilt die Ware gemäss unserem Hinweis auf den Lieferpapieren und zu unseren Konditionen als zugestellt.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Verladung der Ware auf das Transportmittel auf den Käufer über. Bei einer Postversendung geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Paketdienstleister auf den Käufer über.
6. Lieferfristen
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitseinstellungen in den Lieferwerken oder Betriebsstörungen entbinden uns von der Einhaltung der genannten Termine. Schadenersatzansprüche sowie der Rücktritt vom Vertrag aus Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. Unsere Termine sind als annähernd
und unverbindlich zu betrachten.
7. Mängel und Garantie
Mängelrügen hat der Käufer innert acht Tagen nach Empfang der Ware zur Gültigkeit schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, bis spätestens aber innert drei Monaten nach Wareneingang, zur Gültigkeit schriftlich anzumelden. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernehmen wir nicht. Ebenso übernehmen wir keine Garantie für Oberflächenbehandlungen. Alle anderen Ansprüche, einschliesslich Rück
gängigmachungen des Vertrages oder Preisminderungen, lehnen wir ab.
8. Haftung
Vorbehältlich anderer Bestimmungen im Vertrag oder diesen AGB, wird die Haftung der Kindlimann AG soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Hilfspersonen der Kindlimann AG.
9. Rücksendungen
Rücksendungen können ohne vorherige Anzeige nicht angenommen werden. Rücksendungen werden innerhalb von drei Monaten mit Behandlungsgebühren von mindestens CHF 50 oder 30 % des Warenwertes gutgeschrieben. Bearbeitetes, schmutziges oder defektes Material wird nicht zurückgenommen.
Verpackung, Rüstpositionen und Schnittkosten werden nicht zurückerstattet.
10. Daten und Datenschutz
Der Käufer willigt ein, dass seine Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung von der Kindlimann AG und gegebenenfalls von Dritten im In- und Ausland gespeichert und bearbeitet werden dürfen. Die Kindlimann AG sichert dem Käufer zu, dass seine Daten jederzeit entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit gehandhabt werden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Münchwilen (TG). Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.
12. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil dieser AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Kindlimann AG in Tägerschen, gültig ab 1. Juli 2021
1. Abschluss
Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hier ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens bei Empfang der Ware gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere, soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung (inkl. E-Mail, Fax, etc.) verbindlich.
2. Preise
Preisanpassungen behalten wir uns vor, beispielsweise bei Preisänderungen von Vormaterial und/oder Fertigprodukten durch die Lieferwerke sowie bei Wechselkursänderungen und bei Neueinführung oder Erhöhung von Steuern oder anderen öffentlichen Abgaben bis zum Tag der Lieferung.
3. Konditionen
Unsere Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen netto oder nach speziellen Vereinbarungen. Wir behalten uns vor, für verspätete Zahlungen Verzugszins zu belasten. Bei Zahlungen sind unbedingt die den Rechnungen beigelegten und bereits ausgefüllten Einzahlungsscheine zu verwenden.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in den Preisen nicht inbegriffen. Zuschlag pro Werkszeugnis 2.2 nach EN 10204: CHF 20. Pro Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204: CHF 35. Zuschläge für Fix- und Gehrungsschnitte erfolgen auf Anfrage; bei Fixlängen werden die Resten verrechnet. Es wird eine generelle Auftragspauschale von mindestens CHF 10 verrechnet.
4. Transport / Zuschläge
Die Lieferungen erfolgen mit internem Fuhrpark oder mittels externer Speditionsfirma direkt zum Wareneingang oder auf die Baustelle. Für alle Lieferungen inklusive Spezialtransporte und Kranablad wird ein Transportkostenanteil verrechnet. Für Post, Paketdienst und Verpackungen verrechnen wir die effektiv entstandenen Kosten. Für Anlieferungen auf Zeit wird ein entsprechender Zuschlag verrechnet. Ebenfalls wird für jede Rüstposition ein Zuschlag verrechnet. Das Material reist in jedem Fall auf Rechnung des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, den Empfang der Lieferung zu quittieren. Erfolgt keine Empfangsbestätigung durch den Käufer, gilt die Ware gemäss unserem Hinweis auf den Lieferpapieren und zu unseren Konditionen als zugestellt.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Verladung der Ware auf das Transportmittel auf den Käufer über. Bei einer Postversendung geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Paketdienstleister auf den Käufer über.
6. Lieferfristen
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitseinstellungen in den Lieferwerken oder Betriebsstörungen entbinden uns von der Einhaltung der genannten Termine. Schadenersatzansprüche sowie der Rücktritt vom Vertrag aus Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. Unsere Termine sind als annähernd
und unverbindlich zu betrachten.
7. Mängel und Garantie
Mängelrügen hat der Käufer innert acht Tagen nach Empfang der Ware zur Gültigkeit schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, bis spätestens aber innert drei Monaten nach Wareneingang, zur Gültigkeit schriftlich anzumelden. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernehmen wir nicht. Ebenso übernehmen wir keine Garantie für Oberflächenbehandlungen. Alle anderen Ansprüche, einschliesslich Rück
gängigmachungen des Vertrages oder Preisminderungen, lehnen wir ab.
8. Haftung
Vorbehältlich anderer Bestimmungen im Vertrag oder diesen AGB, wird die Haftung der Kindlimann AG soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Hilfspersonen der Kindlimann AG.
9. Rücksendungen
Rücksendungen können ohne vorherige Anzeige nicht angenommen werden. Rücksendungen werden innerhalb von drei Monaten mit Behandlungsgebühren von mindestens CHF 50 oder 30 % des Warenwertes gutgeschrieben. Bearbeitetes, schmutziges oder defektes Material wird nicht zurückgenommen.
Verpackung, Rüstpositionen und Schnittkosten werden nicht zurückerstattet.
10. Daten und Datenschutz
Der Käufer willigt ein, dass seine Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung von der Kindlimann AG und gegebenenfalls von Dritten im In- und Ausland gespeichert und bearbeitet werden dürfen. Die Kindlimann AG sichert dem Käufer zu, dass seine Daten jederzeit entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit gehandhabt werden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Münchwilen (TG). Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.
12. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil dieser AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hier ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens bei Empfang der Ware gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere, soweit sie diese Bedingungen abändern – werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung (inkl. E-Mail, Fax, etc.) verbindlich.
2. Preise
Preisanpassungen behalten wir uns vor, beispielsweise bei Preisänderungen von Vormaterial und/oder Fertigprodukten durch die Lieferwerke sowie bei Wechselkursänderungen und bei Neueinführung oder Erhöhung von Steuern oder anderen öffentlichen Abgaben bis zum Tag der Lieferung.
3. Konditionen
Unsere Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen netto oder nach speziellen Vereinbarungen. Wir behalten uns vor, für verspätete Zahlungen Verzugszins zu belasten. Bei Zahlungen sind unbedingt die den Rechnungen beigelegten und bereits ausgefüllten Einzahlungsscheine zu verwenden.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in den Preisen nicht inbegriffen. Zuschlag pro Werkszeugnis 2.2 nach EN 10204: CHF 20. Pro Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204: CHF 35. Zuschläge für Fix- und Gehrungsschnitte erfolgen auf Anfrage; bei Fixlängen werden die Resten verrechnet. Es wird eine generelle Auftragspauschale von mindestens CHF 10 verrechnet.
4. Transport / Zuschläge
Die Lieferungen erfolgen mit internem Fuhrpark oder mittels externer Speditionsfirma direkt zum Wareneingang oder auf die Baustelle. Für alle Lieferungen inklusive Spezialtransporte und Kranablad wird ein Transportkostenanteil verrechnet. Für Post, Paketdienst und Verpackungen verrechnen wir die effektiv entstandenen Kosten. Für Anlieferungen auf Zeit wird ein entsprechender Zuschlag verrechnet. Ebenfalls wird für jede Rüstposition ein Zuschlag verrechnet. Das Material reist in jedem Fall auf Rechnung des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, den Empfang der Lieferung zu quittieren. Erfolgt keine Empfangsbestätigung durch den Käufer, gilt die Ware gemäss unserem Hinweis auf den Lieferpapieren und zu unseren Konditionen als zugestellt.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Verladung der Ware auf das Transportmittel auf den Käufer über. Bei einer Postversendung geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Paketdienstleister auf den Käufer über.
6. Lieferfristen
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitseinstellungen in den Lieferwerken oder Betriebsstörungen entbinden uns von der Einhaltung der genannten Termine. Schadenersatzansprüche sowie der Rücktritt vom Vertrag aus Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. Unsere Termine sind als annähernd
und unverbindlich zu betrachten.
7. Mängel und Garantie
Mängelrügen hat der Käufer innert acht Tagen nach Empfang der Ware zur Gültigkeit schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, bis spätestens aber innert drei Monaten nach Wareneingang, zur Gültigkeit schriftlich anzumelden. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernehmen wir nicht. Ebenso übernehmen wir keine Garantie für Oberflächenbehandlungen. Alle anderen Ansprüche, einschliesslich Rück
gängigmachungen des Vertrages oder Preisminderungen, lehnen wir ab.
8. Haftung
Vorbehältlich anderer Bestimmungen im Vertrag oder diesen AGB, wird die Haftung der Kindlimann AG soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Hilfspersonen der Kindlimann AG.
9. Rücksendungen
Rücksendungen können ohne vorherige Anzeige nicht angenommen werden. Rücksendungen werden innerhalb von drei Monaten mit Behandlungsgebühren von mindestens CHF 50 oder 30 % des Warenwertes gutgeschrieben. Bearbeitetes, schmutziges oder defektes Material wird nicht zurückgenommen.
Verpackung, Rüstpositionen und Schnittkosten werden nicht zurückerstattet.
10. Daten und Datenschutz
Der Käufer willigt ein, dass seine Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung von der Kindlimann AG und gegebenenfalls von Dritten im In- und Ausland gespeichert und bearbeitet werden dürfen. Die Kindlimann AG sichert dem Käufer zu, dass seine Daten jederzeit entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit gehandhabt werden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Münchwilen (TG). Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.
12. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil dieser AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

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